Als sachverständige Ärztinnen gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG) sind wir dazu ermächtigt ein ärztliches Gutachten nach dem Führerscheingesetz zu erstellen.
Die letzte Behandlung bei uns muss mehr als fünf Jahre zurückliegen (Urlaubsvertretung zählt nicht). Das heißt wir dürfen NICHT ihre Hausärztinnen sein.
Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.
Natürlich machen wir auch ärztliche Gutachten, die für jede Erweiterung oder Verlängerung erforderlich sind.
Für die Untersuchung vereinbaren Sie bitte einen Termin, zudem Sie folgende Unterlagen mitbringen sollten:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Als Brillenträger benötigen Sie zusätzlich einen Brillenpass, welcher nicht älter als sechs Monate sein darf. Diesen erhalten Sie bei ihrem Optiker.
- Als Kontaktlinsenträger nehmen Sie bitte ihr Aufbewahrungsset mit.
- Ihre Sehleistung muss mit und ohne Kontaktlinsen beurteilt werden.
Falls Sie Brille und Kontaktlinsen im Führerschein eingetragen haben wollen, kommen Sie idealerweise mit der Brille und setzen ihre Kontaktlinsen erst in der Ordination im Laufe der Untersuchung ein.